In Tirol sind wir derzeit verpflichtet unsere Verstorbenen in dafür vorgesehene Bestattungsanlagen beizusetzen. Diese Friedhöfe und Begräbnisstätten oder Beisetzungskapellen müssen von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt sein und regelmäßig überprüft werden. Friedhöfe befinden sich im Besitz der Gemeinden oder anerkannten Religionsgemeinschaften und werden von diesen verwaltet.

Für Friedhöfe gilt eine eigene Friedhofsverordnung.