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Verein Kuratorium Bestattung
Pradler Straße 29
6020 Innsbruck
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  • Verein Kuratorium Bestattung
  • Evelin Lechner
  • Karl Neurauter
  • Johannes Aufinger
  • Markus Floßmann

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Bernhard Reindl

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Der Bestatter

Den Beruf des Bestatters kann man kaum mit einem anderen Beruf vergleichen, denn seine Person oder Anwesenheit wird unwillkürlich immer mit dem Tod in Verbindung gebracht. Jedoch in unserer modernen Zeit, in der man über fast alle Dinge offen spricht, nur nicht über das Sterben, wird der Tod aus unserem Gesellschaftsleben immer mehr verdrängt. So ist es die Aufgabe des Bestatters in erster Linie Helfer zu sein für jene Menschen, die betroffen sind durch einen Todesfall in der Familie. Diese Betroffenen stehen oftmals unter enormen seelischem und psychischem Druck. Abgesehen von ihrer Trauer, müssen sie plötzlich Entscheidungen treffen, über die sie in ihrem Leben vielleicht noch nie gesprochen oder nachgedacht haben.

Der Bestatter geht auf alle Fragen, Wünsche und Anforderungen der Hinterbliebenen ein, gleichzeitig hat er darauf zu achten, mit den ihm auferlegten Gesetzen bei der Durchführung seiner Dienstleistungen nicht in Konflikt zu kommen. Es gibt eine ganze Reihe solcher Gesetze, die paragraphlich verankert sind, man nennt sie in der Fachsprache DIE STANDESREGELN.
Sollte ein Bestatter diese Gesetze missachten, kann dies je nach Schwere zum Entzug seiner Berechtigung kommen, d. h. er verliert seine Berufsexistenz.

GESCHICHTE UND ENTSTEHUNG DES BESTATTERBERUFES

Ursprünglich hat sich der Beruf des Bestatters aus dem Tischlerberuf (Schreiner, Sargmacher) herauskristallisiert. In der Frühzeit wurden Baumstämme ausgehöhlt, in denen man die Verstorbenen beisetzte. Später war man in der Lage, Holzbretter herzustellen und diese mit Holznägeln zu einer Bahre zusammenzufügen auf welcher die Toten oft weite Strecken bis zum Beisetzungsort getragen wurden. Später fügte man die Bretter kistenartig zusammen - Entstehung des Sarges. Heute ist der Beruf des Bestatters ein gebundenes Gewerbe und in Tirol seit 1859 in der Gewerbeordnung gesetzlich verankert.
Das heißt, dass erst nach erfolgreich bestandener Fachprüfung - auch Befähigungsnachweis genannt - man zur Erlangung der Gewerbeberechtigung, welche wiederum einer Prüfung unterliegt, antreten kann. In den meisten Fällen unseres Berufsstandes wird der elterliche Betrieb übernommen und wiederum an die nächste Generation weitergegeben.

BERUFSBILD DES BESTATTERS

Die Bindung an Standesregeln und Gesetze lässt erkennen, welche Bedeutung diesem Gewerbe beigemessen wird und welche besondere Verantwortung mit diesem Beruf verbunden ist. Neben den in der Gewerbeordnung festgelegten Bestimmungen müssen vom Bestatter im Hinblick auf seinen Tätigkeitsbereich auch noch besondere Berufsgrundsätze eingehalten werden, die kaum ein anderer Beruf im gleichen Ausmaß voraussetzt. Diese Berufsgrundsätze werden in drei Gruppen zusammengefasst:

  1. Die Wahrung der öffentlichen Interessen
  2. Die Wahrung des Rufes des Berufsstandes
  3. Die Wahrung der Interessen der Hinterbliebenen

AUFGABEN UND VERANTWORTLICHKEIT DES BESTATTERS

Die Erreichbarkeit des Bestatters muss Tag und Nacht, wie auch an Wochenenden und Feiertagen gegeben sein. Bei Krankheit oder Urlaub hat er für eine kompetente Vertretung zu sorgen. Zu den Hauptaufgaben des Bestatters zählen folgende Punkte:

  • Aufnahmegespräch mit den Hinterbliebenen
  • Ankleiden, Versargen und Abholung des Verstorbenen
  • Thanatopraxie
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Möglichkeit der Abschiednahme und Aufbahrung des Leichnams
  • Organisation und Durchführung/Kondukt der Trauerfeier
  • Graböffnungen und –schließungen/Exhumierungen
  • Trauerdruck, Särge und Urnen
  • Behördengänge
  • Nachbetreuung

Bestatter in Innsbruck und Hall

Der Verein „Kuratorium Bestattung“ wurde am 15. Januar 2004 gegründet. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der zur Zeit aus 14 Bestattungsunternehmen besteht.

Mitglieder in Innsbruck und Hall

Mitglieder in Innsbruck und Hall

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Mitglieder (Tirol ohne Innsbruck und Hall)

Mitglieder in Tirol

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Im Todesfall - was ist zu tun?

Jemand, der soeben einen lieben Menschen durch den Tod verloren hat, befindet sich zweifellos in einem Ausnahmezustand. Er trägt Schmerz, Trauer, manchmal Fassungslosigkeit und Verzweiflung in sich. Um ihn herum scheint die Zeit still zu stehen. Alles, was vorher noch Wert und Wichtigkeit für ihn hatte, scheint jetzt bedeutungslos. Sich seiner Situation noch nicht richtig bewusst, muss der Angehörige trotzdem in absehbarer Zeit Maßnahmen zur Veranlassung der Beisetzung des Verstorbenen setzen. Dabei hat er über Dinge zu entscheiden, mit denen er sich in seinem Leben vielleicht noch nie oder nur wage auseinandergesetzt hat. Die Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen ist der erste Schritt...

MASSNAHMEN UND FORMALITÄTEN

  • Sterbefall zu Hause: Benachrichtigung an den behandelten Arzt, Sprengel-   oder Amtsarzt und dann Kontaktaufnahme mit dem Bestatter
  • Sterbefall in einem Klinikum oder Heim: Benachrichtigung an den Bestatter
  • Bereit halten der Originaldokumente des Verstorbenen:
    • Geburtsurkunde und/oder Geburts- bzw. Taufschein
    • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Auszug aus der Heimatrolle
    • Heiratsurkunde (Scheidungsdekret)

Weiteres wird benötigt: Foto für eine eventuelle Todesanzeige in der Zeitung und den Trauerdruck sowie Kleidung für den Verstorbenen

  • Kontaktaufnahme mit einer Geistlichkeit bzw. dem jeweiligen
  • Repräsentanten der Glaubenszugehörigkeit oder einem Grabredner
  • Veranlassung der Graböffnung und -schließung bei ihrem Bestatter
  • Bestellen des Sargbuketts und der Blumenkränze
  • Bereit halten einer Adressenliste mit den Anschriften der Angehörigen

DIE ABSCHIEDNAHME

Das Abschiednehmen von unseren Verstorbenen ist seit jeher ein Bestandteil unseres Lebens. Die Aufbahrung, Verabschiedung und der Trauerkondukt am Friedhof sind Elemente dieser Kultur.Meist besteht der Wunsch, sich in aller Ruhe und Stille von einem lieben Verstorbenen zu verabschieden. Dies ist bereits der erste Akt der Trauerbewältigung und für viele sehr wichtig, um den Schmerz zu verarbeiten, die Fassungslosigkeit zu bewältigen und um zu versuchen, den Tod des lieben Angehörigen zu begreifen und letztendlich zu akzeptieren. Diese Abschiednahme ist grundsätzlich in den Aufbahrungshallen und Friedhöfen möglich. Besteht der ausdrückliche Wunsch sich am offenen Sarg zu verabschieden, muss diese Möglichkeit mit dem Bestatter vorher geklärt werden. Sollte aus Pietätsgründen und Hygienegründen nichts dagegen sprechen ist es in den Aufbahrungsräumen mancher Bestatter möglich, schon nach kürzester Zeit an den offenen Sarg des Angehörigen zu treten und Abschied zu nehmen.

DIE TRAUERFEIER UND DAS TRAUERMAHL

Mit der Todesanzeige ladet man Freunde und Bekannte des Verstorbenen zum Abschiednehmen bei der Beerdigung ein. Die Teilnahme an dieser Feier ist ein Zeichen der Anteilnahme und ein Ausdruck der Wertschätzung.

Eine Möglichkeit des Dankes für diese entgegengebrachte Verbundenheit ist die Einladung zum anschließenden Kaffee oder einer kleinen Jause. Bei diesem Treffen nach der Beerdigung erfährt man das Gefühl der Gemeinschaft. Es bietet sich die Gelegenheit Erinnerungen über den Verstorbenen auszutauschen und wertvolle Gespräche zu führen.Der Kontakt sollte auch für die kommende Zeit aufrecht erhalten bleiben, weil es manchen Menschen oft schwer fällt sich mit den Hinterblieben in Verbindung zu setzen. So setzt man den Grundstein für die Bewältigung der Trauer, in dem man von den Verwandten, Freunden und Bekannten Unterstützung erfährt.

WEITERERE ERLEDIGUNGEN UND BESORGUNGEN

  • den Sterbefall beim Arbeitgeber und beim Berufsverband melden
  • Grabsteinbeschriftung und Grabpflege
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (eventuell Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Die Pensionsversicherung kündigen und Rentenanspruch geltend machen
  • Kündigung der Versicherungen
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Bei Bedarf Einschaltung eines Rechtsanwaltes

Vorgedruckte Formulare dazu finden sie in der Rubrik: Allgemeine Informationen/Formulare